AGB

1. Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen im folgenden "AGB" genannt der Timeless Soft GmbH, im folgenden TLSOFT genannt, gelten für alle Dienst- und Werkleistungen sowie Lieferungen, die TLSOFT dem Kunden gegenüber erbringt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn nicht explizit darauf Bezug genommen wird. Der Umfang der gelieferten Leistungen definiert sich aus der dokumentierten Leistungsbeschreibung und sich darauf beziehenden schriftlichen Vereinbarungen zwischen TLSOFT und dem Auftraggeber genannt. Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von TLSOFT schriftlich und firmengemäß gezeichnet werden und verpflichten nur in dem im Angebot angegebenem Umfang. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.

Ergänzend zu diesen AGB gelten :

AGB Allgemeine Bedingungen für die Lieferung von Organisations-, Programmierleistungen und Werknutzungsbewilligungen von Softwareprodukten der Timeless Soft GmbH

AGB Allgemeine Bedingungen für Wartung und Support der Timeless Soft GmbH

AGB Allgemeine Bedingungen für Webhosting der Timeless Soft GmbH

 

2. Angebote und Abschluss

Angebote von TLSOFT sind freibleibend. Alle Verträge bedürfen der schriftlichen Annahme von TLSOFT. Auf die Schriftformerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden. Handelsübliche Qualitäts-, Mengen-, oder sonstige Abweichungen muss der Auftraggeber hinnehmen, auch wenn er bei seiner Bestellung auf Prospekte, Zeichnungen oder Abbildungen Bezug nimmt oder wenn der Kauf nach Muster oder nach Probe erfolgt, außer bei ausdrücklicher Bezeichnung als verbindlich oder fix.

 

3. Ausführung des Vertrages durch verbundene Unternehmen

TLSOFT kann mit ihm verbundene Unternehmen an seiner Stelle in den Vertrag mit dem Auftraggeber eintreten lassen. Der Auftraggeber muß dem Wechsel seines Vertragspartners in diesem Fall nicht zustimmen. Tritt ein verbundenes Unternehmen in den Vertrag mit TLSOFT ein, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für dieses Vertragsverhältnis vollumfänglich weiter.

 

4. Kostenvoranschläge, Zeichnungen und technische Unterlagen

Kostenvoranschläge, Zeichnungen, technische Unterlagen und ähnliches. verbleiben im Eigentum von TLSOFT, selbst wenn sie vor einer Bestellung ausgehändigt worden sind und es sich noch um Vorschläge zu einer Problemlösung handelt. Ohne die ausdrückliche Genehmigung von TLSOFT dürfen die Dokumente oder Teile davon weder in irgendeiner Form vervielfältigt noch sonst Dritten zur Kenntnis gebracht werden. Die Benutzung ist intern nur innerhalb der vertraglichen Grenzen gestattet. Urheberrechte verbleiben bei TLSOFT.
Der Verwendung der vom Auftraggeber beizubringenden Unterlagen wie Zeichnungen oder ähnliches durch TLSOFT dürfen keine Schutzrechte Dritter entgegenstehen. Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich, bei Inanspruchnahme aus solchen Schutzrechten durch Dritte TLSOFT schad und klaglos zu halten. TLSOFT braucht nicht selbst das Bestehen von Schutzrechten Dritter zu überprüfen.

 

5. Lieferzeit / Selbstbelieferungsvorbehalt / Teillieferungen / Verzug durch TLSOFT

Lieferfristen und -termine werden nach bestem Wissen und so genau wie möglich im Angebot angegeben. Die Lieferfrist beginnt mit Eingang der Bestellung bei TLSOFT, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.Von TLSOFT nicht zu vertretende, dem Auftraggeber aber anzuzeigende Streiks, Aussperrungen (auch bei Lieferanten und Vorlieferanten von TLSOFT) und sonstige Fälle höherer Gewalt befreien TLSOFT für die Dauer ihres Vorliegens von der Erfüllung der vertraglich übernommenen Lieferpflicht. Dies gilt auch für unvorhergesehene und für TLSOFT unvermeidbare Betriebsstörungen. Wird TLSOFT die fristgerechte Leistung aufgrund dieser Ereignisse unmöglich, ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Wird TLSOFT trotz Abschlusses eines kongruenten Deckungsgeschäfts von seinem Lieferanten mit der von dem Auftraggeber bestellten Ware nicht rechtzeitig oder nicht richtig beliefert, ohne dass TLSOFT daran ein Verschulden trifft, kann TLSOFT von dem Vertrag mit dem Auftraggeber zurücktreten. Betrifft die nicht richtige oder nicht rechtzeitige Selbstbelieferung nur einzelne Gegenstände einer einheitlichen Bestellung des Auftraggebers, ist TLSOFT ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern nicht der Auftraggeber schriftlich ein Interesse an der Teilerfüllung des Vertrages erklärt. Ist letzteres der Fall, wird TLSOFT hinsichtlich der Gegenstände, die von der nicht richtigen oder nicht rechtzeitigen Selbstbelieferung betroffen sind, von seiner Leistungspflicht frei, ohne dass es einer gesonderten Erklärung von TLSOFT bedarf. Die nicht richtige oder nicht rechtzeitige Selbstbelieferung ist dem Auftraggeber anzuzeigen. Tritt TLSOFT nicht vom Vertrag zurück, wird er für die Dauer der nicht rechtzeitigen oder nicht richtigen Selbstbelieferung von seiner Leistungspflicht frei.
Bei Verzug von TLSOFT kann der Auftraggeber nach Ablauf der von ihm gesetzten angemessenen, mindestens 4-wöchigen Nachfrist, die mit der Mitteilung verbunden sein muss, dass der Auftraggeber nach Fristablauf die Leistung ablehnen wird, vom Vertrag zurücktreten, wenn die Ware bis zum Fristablauf nicht versandbereit gemeldet ist. Die Frist beginnt mit Eingang der schriftlichen Nachfristsetzung des Auftraggebers bei TLSOFT.
Teillieferungen sind zulässig.

 

6. Preise

Die angegebenen Preise verstehen sich netto und gelten für Lieferungen ab Werk TLSOFT.
Vereinbarte Sonderkonditionen werden nicht gewährt, wenn der Auftraggeber mit der Bezahlung früherer Lieferungen im Rückstand ist. Soweit zwischen Vertragsschluss und vertraglich vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Wochen liegen, ist TLSOFT berechtigt, dem Auftraggeber den zum Zeitpunkt des Versands gültigen Preis der Ware zu berechnen. Die Verpackung wird gesondert berechnet.
Bei einem Kaufpreis in fremder Währung trägt der Auftraggeber das Risiko einer Verschlechterung des Umtauschverhältnisses der Währung gegenüber dem Euro für den Zeitraum ab Vertragsschluss bis Eingang des Betrages bei TLSOFT. Gerät der Auftraggeber bei einem Kaufpreis in fremder Währung in Zahlungsverzug, ist TLSOFT berechtigt, statt der Zahlung in der Fremdwährung die Zahlung in Euro zu verlangen. Dabei kann er zwischen dem Deviseneinkaufskurs des Fälligkeitstages und dem Deviseneinkaufskurs des Zahltages wählen.

 

7. Zahlungen, Aufrechnung und Leistungsverweigerungsrecht

Zahlungen sind ohne jeden Abzug sofort fällig, sofern sich aus dem Angebot oder aus der Rechnung nichts anderes ergibt. Bei Angabe eines Zahlungszieles muß der Rechnungsbetrag TLSOFT ab Ende des Zahlungszieles zur Verfügung stehen. Nachnahmesendungen sind ohne jeden Abzug zahlbar.
Wechsel oder Schecks werden nur erfüllungshalber, nie an Erfüllung Statt angenommen. Mit der Begebung des Wechsels oder des Schecks geht auch das Eigentum am Wechsel oder Scheck auf TLSOFT über. Die Kosten der Diskontierung und der Einziehung trägt der Auftraggeber.Befindet sich der Auftraggeber im Verzug, werden bis zur Zahlung Zinsen in Höhe von 12% per annum verrechnet. Durch die Vereinbarung einer längeren Zahlungsfrist wird die Fälligkeit der Schuld  nicht berührt. TLSOFT schiebt nur die Geltendmachung der Forderung hinaus.Für den Zeitraum zwischen Fälligkeit und Ablauf dieser Zahlungsfrist schuldet der Auftraggeber Zinsen in Höhe von 8% per annum.Befindet sich der Auftraggeber trotz Mahnung weiterhin im Verzug, ist er verpflichtet, alle außergerichtlichen Kosten für die Geltendmachung der Forderung wie etwa Kosten für die Ausforschung einer Zustelladresse, Bonitätsauskünfte und die tarifmäßigen Kosten anwaltlicher Mahnung zu bezahlen.
Wenn sich die Vermögensverhältnisse des Auftraggebers nach Vertragsschluss wesentlich verschlechtern, z.B. über sein Vermögen ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet wird oder wenn eine solche Vermögensverschlechterung erst nach Vertragsschluss bekannt wird, braucht TLSOFT die Lieferung nicht auszuführen, bis der Auftraggeber Zahlung leistet oder eine angemessene Sicherheit für die Kaufpreisforderung gestellt hat. Dasselbe gilt, wenn Schecks des Auftraggebers nicht eingelöst werden oder von ihm hingegebene Wechsel zu Protest gehen. Bei einer Aufforderung des VerAuftraggebers zu einer Zahlung Zug um Zug hat der Auftraggeber binnen zwei Wochen sich hierzu bereit zu erklären und diese durchzuführen oder die entsprechende Sicherheit zu stellen, anderenfalls der VerAuftraggeber vom Vertrag zurücktreten kann.
Der Auftraggeber kann nur mit ausdrücklich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen oder mit schriftlicher Einwilligung TLSOFT aufrechnen. Auch ein Leistungsverweigerungsrecht wegen behaupteter Mängel der Ware und das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht stehen dem Auftraggeber nur in bezug auf solche Forderungen oder mit schriftlicher Einwilligung von TLSOFT zu. Das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB ist ausgeschlossen. Angestellte von TLSOFT dürfen Zahlungen nur bei Inkassovollmacht annehmen.

 

8. Gefahrenübertragung

TLSOFT hat seine Verpflichtung am Ort seiner Hauptniederlassung zu erfüllen. Sofern der Auftraggeber die Auslieferung der Ware an einen anderen Ort wünscht, trägt er die Gefahr und die Kosten der Sendung und des Transportes der Ware, beginnend mit Absendung ab Werk. Die Ware wird nur auf ausdrückliches Verlangen des Auftraggebers auf seine Kosten gegen die von ihm bezeichneten Risiken - soweit wie möglich - versichert. Wird der Versand ohne Verschulden von TLSOFT verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Die Anzeige der Versandbereitschaft steht dem Versand gleich.

 

9. Mängelrüge und Gewährleistung / Nachbesserung durch TLSOFT

TLSOFT leistet nach den folgenden Bestimmungen für Mängel der Ware Gewähr:
Mängel der gelieferten Ware sind unverzüglich nach Lieferung - bei verdeckten Mängeln unverzüglich nach ihrer Entdeckung - schriftlich zu rügen. TLSOFT kann zu Recht beanstandete Ware bis zu zweimal nachbessern oder eine Ersatzlieferung vornehmen. Erfüllungsort für Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen ist die Hauptniederlassung von TLSOFT. Der Auftraggeber trägt daher die Gefahr und die Kosten für den Versand der Ware. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung auch beim zweiten Mal fehl, kann der Auftraggeber eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises verlangen. Ist der Mangel der Ware nicht bloß geringfügig, kann der Auftraggeber statt einer Preisminderung auch die Wandlung des Vertrags verlangen. Diese Regeln gelten auch, wenn TLSOFT zur Nachbesserung oder mangelfreien Ersatzlieferung nicht in der Lage ist.
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Übergabe der Ware an den Auftraggeber. Durch Ausbesserungen, oder Nachbesserungen und Ersatzlieferungen wird die Gewährleistungspflicht um die Dauer dieser Arbeiten verlängert. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist hat der Auftraggeber auch keine Rückgriffsansprüche gegen TLSOFT, wenn er einem Konsumenten wegen Mängeln der Ware Gewähr leistet oder regreßpflichtig wird, weil einer der Nachmänner des Auftraggebers einem Konsumenten Gewähr geleistet hat. Bei allen Einsendungen und Rücksendungen ist der Lieferschein (Packzettel) mit zurückzusenden.

 

10. Haftung

TLSOFT haftet nicht für Schäden, die er oder sein Erfüllungsgehilfe leicht fahrlässig verursacht hat.

 

11. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die gelieferte Ware im Eigentum von TLSOFT.

 

12. Lebenserhaltende Systeme

Wenn nichts Gegenteiliges ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, sind die Liefergegenstände nicht für den Einsatz in lebenserhaltenden Geräten oder Systemen , oder Systemen oder anderen Anwendungen geeignet, in denen ein Produktversagen Leben bedrohen oder katastrophale Folgeschäden auslösen kann. Der Auftraggeber wird TLSOFT von jeglichen Ansprüchen Dritter freistellen, die aus einem Verstoß gegen diesen Hinweis resultieren.

 

13. Export

Bestimmte Waren unterliegen nationalen und verschiedenen internationalen Ausfuhrkontrollen und Embargobestimmungen. Ihre Ausfuhr ist nur mit Genehmigung der zuständigen Behörden zulässig. Der Auftraggeber hat diesen Hinweis seinen Kunden weiterzugeben und damit, soweit es in seiner Macht steht, die Einhaltung der Bestimmungen bis zum Endverbraucher zu gewährleisten. TLSOFT weist auf die Strafbarkeit eines Verstoßes gegen die Bestimmungen hin.

 

14. Geltendes Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich.
Stand 01.12.2011